Schulsatzung
Information für die Eltern unserer Schüler
1. Die R & M Musikschule stellt sich diese Aufgabe: Sie möchte musikbegeisterte Menschen wirkungsvoll dabei unterstützen, ein Musikinstrument leicht, schnell und mit viel Freude spielen zu lernen. Zudem wird sie dabei helfen, musikalische Gemeinschaften zu gründen.
2. Die musikalische Ausbildung in der R & M Musikschule findet semesterweise statt
Sommersemester: 1. April - 30. September
Wintersemester: 1. Oktober - 31. März
Eine schriftliche Anmeldung ist nur einmal erforderlich. Sie gilt bis zur Abmeldung. Abmeldungen sind zum jeweiligen Semesterende möglich und schriftlich bis 14 Tage vor dem Abmeldetermin abzugeben, bzw. zu zusenden.
3. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen des jeweiligen Bundeslandes gilt auch für die R & M Musikschule.
5. Die Kursgebühr beinhaltet eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten Dauer in der Woche. Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbeitrag, der in 12 gleichen Monatsraten abgebucht wird. Wenn mehr als ein Kind einer Familie bei uns unterrichtet wird, ermäßigt sich die Kursgebühr für das zweite Kind um 50%, das dritte Kind der Familie wird (wie alle weiteren) kostenlos unterrichtet. Familien, in denen mehrere Kinder musizieren, verwirklichen eines unserer Hauptziele, die musikalische Gemeinschaft. Nehmen aus einer Familie außer Kindern auch Erwachsene teil, ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr für jeden Erwachsenen um 50%.
6. Nebenkosten: Fahrtkosten der Lehrer, Noten für Anfänger- Unterricht, Kursbegleitbriefe, Notenpapier u. dgl., sind in der Kursgebühr enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
7. Zur Zahlungsweise: Wenn alle Teilnehmer die Kursgebühr monatlich bar bezahlen würden, wäre die Abwicklung bei der Größe der Musikschule umständlich und zeitraubend. Daher wird die Kursgebühr monatlich von Ihrer Bank oder Sparkasse zur Monatsmitte abgebucht, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
8. Auch eine Musikschule kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn in ihr eine gute Gemeinschaft besteht. Sehr grobe Verstöße gegen diese Grundregel können die Schule berechtigen, einen Schüler vom weiteren Unterricht auszuschließen. Wir hoffen aber, dass wir, wie in der Vergangenheit, kaum einmal zu einer solchen Maßnahme gezwungen sein werden.
9. Wenn die Schüler keine geeigneten Instrumente besitzen, kann die Musikschule sie zu günstigen Bedingungen beschaffen.
10. Zum Nutzen der Kinder wünschen wir uns einen guten Kontakt mit den Eltern. Fragen, Vorschläge und kritische Anmerkungen sind uns darum stets willkommen.
Rhythmus und Melodien - mit Spaß professionell erfahren!